Gleichstellungsbeauftragte

Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte?

Weil

  • innerhalb von Forschungseinrichtungen noch immer weniger Frauen als Männer in Führungspositionen und Entscheidungsgremien in den Bereichen Lehre, Forschung und Verwaltung vertreten sind.
  • es immer noch zu wenig attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle für Frauen und Männer gibt.
  • Frauen immer noch sexuellen Diskriminierungen ausgesetzt sind.
  • die Umsetzung der gesetzlich verlangten Frauenförderpläne immer noch nicht zufriedenstellend ist.

Rechtsgrundlage

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." 
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3, Abs. 2)

Was sind die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten?

„Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen.“
(Grundsätze für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Max-Planck-Gesellschaft, §11, Abs.1)

Dies wirkt sich auf eine Reihe von Entscheidungsprozessen aus, in die die örtliche Gleichstellungsbeauftragte entsprechend den obigen Vorgaben einbezogen werden muss:

Personelle Entscheidungsprozesse:

  • Ausschreibungen, Auswahlgespräche, Einstellungen, Stellenbesetzungen
  • Entfristungen, Vertragsverlängerungen
  • Beförderungen, Höhergruppierungen
  • Abordnungen, Versetzungen
  • Vergabe von Leistungsprämien, Zulagen
  • Gremienbesetzungen
  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Vergabe von Telearbeitsplätzen
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Wiedereingliederung
  • Fälle von Mobbing, Stalking, sexueller Belästigung
  • Abmahnungen und Kündigungen.

Organisatorische Entscheidungsprozesse:

  • Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung
  • Änderung der Organisation/des Organigramms
  • Neugründung von Abteilungen/Forschungseinheiten
  • Auflösung von Abteilungen/Forschungseinheiten.

Soziale Entscheidungsprozesse:

  • Einrichtung und Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung
  • Umsetzung des Audit berufundfamilie   
  • Vergabe von Plätzen für die Kinderbetreuungseinrichtung
  • Einrichtung und Betreuung von Kantinen/Kaffeestuben
  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes
  • Maßnahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Wie erreichen Gleichstellungsbeauftragten die gesetzten Ziele?

Durch

  • Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren
  • Kooperation mit Gleichstellungsbeauftragten der gesamten MPG
  • Kooperation mit Gleichstellungsbeauftragten des Göttingen Campus mit anderen MPI‘s, dem DLR, der Universität und der Akademie der Wissenschaft
  • Beratung und Unterstützung bei Stipendien, Beförderung, Höhergruppierungen
  • Beratung und Unterstützung bei sexueller Belästigung und anderen Formen von Gewalt, sowie bei Mobbing
  • Beratung und Unterstützung der ausländischen MitarbeiterInnen und deren Familien bei der Integration in ihre neue Arbeits- und Lebenswelt.

Für wen ist die Gleichstellungsbeauftragte da?

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin sind Ansprechpartnerinnen für alle Institutsangehörigen, wenn diese:

  • Probleme mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben
  • Informationen, Beratung und Hilfe benötigen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen
  • an Gleichstellungspolitik interessiert sind und sich engagieren wollen
  • Vorschläge haben, wie die Chancengleichheit am MPI verbessert werden kann
  • Diskriminierung erleben

Die Gleichstellungsbeauftragten unterliegen in jeder Hinsicht der Schweigepflicht. Wir können Sie vertraulich unterstützen und beraten, und werden nie ohne Ihr explizites Einverständnis handeln.

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