Frage:

Wann ist man tot?

Antwort:

Diese Frage beschäftigt nicht nur Mediziner, sondern auch Philosophen und Theologen. Die Schwierigkeit besteht in der Unterscheidung zwischen Sterben und Tod. Das Sterben an sich ist ein Zustand, in dem der Körper durchaus noch wiederbelebt werden kann. Das heißt, auch wenn schon Anzeichen wie Atemstillstand, Herzstillstand oder eine starke Abkühlung der Körpertemperatur zu beobachten sind, kann derjenige z. B. durch Beatmung oder Herzmassage ins Leben zurück geholt werden. Erst wenn diese Hilfe versagt und der Mensch unter anderem keinen Herzschlag (Nulllinien-EKG) zeigt oder nicht von selbst wieder anfängt zu atmen (Spontanatmung), stellt ein Arzt den Tod fest. Dies wird auch als Individualtod bezeichnet. Nach dem Auftreten des Individualtodes treten dann auch die ersten sicheren Todeszeichen auf. Am bekanntesten sind dabei die Totenflecken, Totenstarre und Fäulnis.

Eine besondere Stellung hat der Hirntod, auch als klinischer Tod bezeichnet. Als das deutsche Transplantationsgesetz verabschiedet wurde, hat die Bundesärztekammer strenge Richtlinien für die Feststellung des Hirntods erlassen. Ein Patient kann erst nach einer vorgeschriebenen Beobachtungszeit (für Erwachsene: bis 72 h) für klinisch tot erklärt werden. Außerdem müssen eine Reihe von Symptomen auftreten, bevor der Arzt diese Diagnose stellt. Zu diesen Symptomen gehören z. B. tiefe Bewusstlosigkeit (Koma), Ausfall der Spontanatmung, Fehlen einzelner bestimmter Reflexe (u. a. Schluckreflex) und fehlende Reaktionen auf Schmerzen im Gesichtsbereich (Trigeminusnerv), sowie das Fehlen von Hirnströmen. Es fehlen also Merkmale, die sich direkt auf das Gehirn beziehen. Die Besonderheit beim Hirntod besteht darin, dass alle restlichen Organe, wie Herz, Leber, Nieren etc., künstlich am Leben erhalten werden können und voll funktionieren. Es besteht also die Möglichkeit, nach der Feststellung des klinischen Todes die Organe als so genannte Spenderorgane bei Transplantationen zu verwenden. Dies ist aber nur möglich, wenn der Patient zu Lebzeiten oder die nahen Angehörigen das Einverständnis dazu schriftlich gegeben haben. In den Religionen und der Philosophie ist der Hirntod nicht ganz unumstritten, betrachtet man allein die Vorstellungen über Reinkarnation, Weiterleben im Totenreich und Unsterblichkeit. So gilt der Mensch in vielen Religionen erst als tot, wenn das Herz aufgehört hat zu schlagen, also der Individualtod eingetreten ist.

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